Erbschaftsteuer vor umfassender Reform
Die Erbschaftsteuer in Deutschland steht möglicherweise vor weitreichenden Veränderungen. Wie eine Reform konkret aussehen könnte, ist innerhalb der Bundesregierung allerdings noch nicht geklärt. Die SPD hat bereits im Januar 2026 eigene Vorschläge präsentiert, während die Union zunächst die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten möchte. Vor allem für Eigentümer von Immobilien könnten neue Regelungen erhebliche Auswirkungen auf Schenkungen und Erbschaften haben.

Entscheidung aus Karlsruhe steht noch aus
Ein wichtiger Auslöser der aktuellen Reformdiskussion ist ein seit 2022 anhängiges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Dabei geht es um die steuerliche Behandlung von Betriebsvermögen und die Frage, ob die bestehenden Vergünstigungen mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sind. Im Kern wird geprüft, ob Unternehmensvermögen gegenüber privatem Vermögen zu stark bevorzugt wird.

Die Entscheidung könnte eine erneute Überarbeitung des Erbschaftsteuerrechts erforderlich machen. Schon 2006 und 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht Teile der damaligen Vorschriften beanstandet. Der Gesetzgeber musste die entsprechenden Regelungen anschließend anpassen.

SPD will Freibeträge neu ordnen
Das Reformkonzept der SPD sieht einen lebenslangen Gesamtfreibetrag von einer Million Euro pro Person vor. Davon sollen 900.000 Euro für Übertragungen innerhalb der Familie zur Verfügung stehen. Weitere 100.000 Euro wären für Schenkungen oder Erbschaften von anderen Personen vorgesehen.

Damit würde sich das bisherige Freibetragssystem grundlegend ändern. Aktuell können Ehepartner Vermögen bis zu 500.000 Euro und Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Diese Beträge können nach zehn Jahren erneut ausgeschöpft werden. Dadurch lassen sich insbesondere größere Vermögen über einen längeren Zeitraum schrittweise übertragen.

Nach dem SPD-Vorschlag soll diese Möglichkeit entfallen. Statt regelmäßig erneuerbarer Freibeträge gäbe es einen einmaligen Freibetrag für das gesamte Leben. Für einzelne Erben könnte das zunächst günstiger sein. Auch Lebensgefährten, Freunde und entferntere Verwandte könnten von höheren steuerfreien Beträgen profitieren. Für selbstgenutztes Wohneigentum sind zudem weiterhin besondere Steuerbefreiungen unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.

Folgen für größere Immobilienvermögen
Anders könnte die Situation bei Familien aussehen, die mehrere oder besonders wertvolle Immobilien besitzen. Sie können derzeit alle zehn Jahre Vermögensteile übertragen und dabei die jeweiligen Freibeträge nutzen. Über mehrere Jahrzehnte lassen sich dadurch beträchtliche Werte steuerfrei an die nächste Generation weitergeben. Mit einem lebenslangen Gesamtfreibetrag wäre diese Form der Nachfolgeplanung deutlich eingeschränkt.

Steigende Immobilienwerte verschärfen die Situation zusätzlich. Die persönlichen Freibeträge gelten in ihrer derzeitigen Höhe bereits seit 2009. Gleichzeitig sind die Preise für Wohnimmobilien in vielen Regionen deutlich gestiegen. Selbst klassische Einfamilienhäuser können daher inzwischen Werte erreichen, bei denen im Erbfall steuerliche Belastungen entstehen.

Bewertung durch das Finanzamt beachten
Von Bedeutung ist außerdem die steuerliche Immobilienbewertung. Seit 2023 können die vom Finanzamt angesetzten Werte in bestimmten Fällen höher ausfallen. Die Behörden verwenden standardisierte Verfahren, bei denen individuelle Eigenschaften eines Hauses oder einer Wohnung nicht immer vollständig berücksichtigt werden.

Sanierungsbedarf, Baumängel oder andere wertmindernde Faktoren können dazu führen, dass der tatsächliche Verkehrswert unter dem steuerlich ermittelten Wert liegt. Eigentümer haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen niedrigeren Wert nachzuweisen, beispielsweise durch ein qualifiziertes Gutachten.

Weitere Entwicklung im Blick behalten
Wann eine Reform kommt und welche Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden, ist derzeit offen. Viel hängt von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und den anschließenden politischen Beratungen ab. Immobilieneigentümer, die eine Schenkung oder spätere Vererbung planen, sollten deshalb die Entwicklung verfolgen und frühzeitig prüfen, welche Auswirkungen mögliche Änderungen auf ihre persönliche Nachfolgeplanung haben könnten.

Facebook
WhatsApp
X
LinkedIn
Pinterest
Bild von St-B-K Steuern und Recht

St-B-K Steuern und Recht

Ihr Anwalt für sicheres Erbe – zuverlässige Lösungen für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

St-B-K Steuern & Recht

Individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

E-Mail:   info@st-b-k.de

Telefon: 02841 / 9499 981

Formular: Kontaktformular

Hauptniederlassung Krefeld
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld

Zweigstelle M
oers
Haagstraße 18
47441 Moers

Zweigstelle Neukirchen-Vluyn
Rayener Str.24
47506 Neukirchen-Vluyn

Bundesweite Beratung, digital und direkt  Jetzt anfragen!