Kommt es zum Tod einer Person, geht deren gesamtes Eigentum auf die Hinterbliebenen über – sofern mehrere Personen erbberechtigt sind, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese verwaltet das hinterlassene Vermögen gemeinschaftlich. Einzelne Bestandteile können in dieser Phase nicht allein beansprucht oder veräußert werden.
Die rechtliche Verbindung zwischen den Beteiligten besteht so lange, bis eine einvernehmliche Aufteilung erfolgt. Dafür ist ein Übereinkommen aller notwendig. Solche Regelungen können auch Jahre nach dem Erbfall getroffen werden.
Steuerliche Auswirkungen
In der Übergangszeit erfolgt die steuerliche Behandlung anhand der Art der Einkünfte:
- Bei Erträgen aus Immobilien wird die Verteilung wie bei anteiligem Eigentum vorgenommen.
- Gehen die Einnahmen auf unternehmerische Tätigkeiten zurück, gelten die Regeln für eine Mitunternehmerschaft.
Die jeweiligen Beträge werden entsprechend dem festgelegten Erbteil den einzelnen Personen zugeordnet und müssen im Rahmen der Einkommensteuer erklärt werden.
Beispiel aus der Praxis: Geerbte Stadtwohnung
Ein Mann vermacht seiner Schwester und seinem Cousin eine Eigentumswohnung in Hamburg, die vermietet ist. Die Nettomiete beträgt jährlich 24.000 €, während Kosten von 9.000 € anfallen. Solange keine eindeutige Regelung zur Aufteilung getroffen wurde, gelten beide als Teil der Erbengemeinschaft. Der Reingewinn von 15.000 € wird anteilig nach dem Erbschein steuerlich berücksichtigt.
Später entscheidet sich die Schwester zur vollständigen Übernahme der Immobilie. Mit diesem Schritt endet die gemeinsame steuerliche Erfassung. Fortan ist sie allein verantwortlich für alle daraus resultierenden Einnahmen.
Rückwirkende steuerliche Erfassung
Wenn das Erbe offiziell aufgeteilt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Zurechnung von Einkünften rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Todes erfolgen. Das Steuerrecht erlaubt diese Regelung bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten. So wird ermöglicht, dass die Person, die einen Vermögensgegenstand übernimmt, auch die entsprechenden Einkünfte direkt zugewiesen bekommt – ohne vorherige Verteilung auf alle.
Diese Regelung dient der Vereinfachung und sorgt für Klarheit bei der Besteuerung.
Fazit
Durch den Tod einer Person wird das hinterlassene Vermögen gemeinschaftlich verwaltet, wenn mehrere Anspruchsberechtigte vorhanden sind. Während dieser Phase erfolgt die steuerliche Zuweisung nach Erbquote. Erst durch eine spätere Einigung – die sogenannte Erbauseinandersetzung – kommt es zur endgültigen Klärung. Eine rückwirkende Zurechnung bestimmter Einkünfte kann zusätzlich steuerliche Vorteile bieten.