Doppelbesteuerungsabkommen und internationale Steuerabkommen
Deutschland hat mit vielen Ländern Abkommen im Steuerbereich geschlossen, um klare Zuständigkeiten bei grenzüberschreitenden Einkünften zu schaffen. Diese sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sorgen dafür, dass Einkommen oder Vermögen nicht doppelt besteuert wird.
Im Rahmen des internationalen Steuerrechts werden alle steuerlichen Regelungen berücksichtigt, die einen Bezug zum Ausland haben – sowohl nationale Gesetze als auch zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sie schaffen Rechtssicherheit und verhindern Lücken oder Überschneidungen im Steuerzugriff.
Ein DBA legt fest, welches Land in einem konkreten Fall das Recht zur Besteuerung hat. Dadurch wird vermieden, dass zwei Staaten gleichzeitig denselben Sachverhalt besteuern. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass steuerpflichtige Einkünfte nicht völlig unversteuert bleiben.
Neben den klassischen Abkommen für Einkommen und Vermögen gibt es spezielle Verträge, etwa bei Erbschaft- und Schenkungssteuer oder bei der Kraftfahrzeugsteuer. Hinzu kommen Regelungen zur amtlichen Zusammenarbeit und zum Datenaustausch zwischen Finanzbehörden. Diese sind wichtig, um steuerliche Pflichten international durchzusetzen und Steuervermeidung entgegenzuwirken.
Die Texte dieser Abkommen sind auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) abrufbar. Maßgeblich ist jedoch stets die Fassung im Bundesgesetzblatt.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist Ansprechpartner für internationale Steuerfragen und bietet unter dem Bereich „EU und International“ auf seiner Webseite vertiefende Informationen und länderspezifische Hinweise.