Geht eine Person aus dem Leben, werden sämtliche Vermögenswerte und Verpflichtungen Teil des sogenannten Nachlasses. Ist dessen Umfang so gering, dass noch nicht einmal grundlegende Ausgaben – etwa für die Verwaltung, Beisetzung oder gerichtliche Verfahren – gedeckt werden können, spricht man von der Dürftigkeit des Nachlasses.

Wer als Erbe in dieser Situation steht, hat die Möglichkeit, den Zugriff auf eigenes Eigentum auszuschließen. Die Haftung beschränkt sich dann auf das, was tatsächlich aus dem Nachlass stammt. Um diesen Schutz in Anspruch zu nehmen, genügt ein nachvollziehbarer Nachweis über die unzureichende finanzielle Ausstattung – zum Beispiel durch Kontoauszüge, eine Vermögensübersicht oder eine Liste bestehender Verbindlichkeiten.

Ein großer Vorteil: Es ist nicht erforderlich, innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu handeln. Gegenüber den Nachlassgläubigern, also den Personen oder Institutionen mit offenen Ansprüchen, kann dieser Umstand jederzeit erklärt werden – formlos, aber mit nachvollziehbaren Informationen.

Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit bietet Sicherheit, wenn unklar ist, ob durch die Erbschaft Belastungen entstehen. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, eine fundierte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um spätere Konflikte zu vermeiden.

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