Die Wiederverheiratungsklausel ist eine Regelung, die in Ehegattentestamenten, insbesondere im Berliner Testament, häufig eingesetzt wird. Sie soll verhindern, dass Vermögen, das ursprünglich in der Familie bleiben sollte, durch eine spätere Eheschließung in andere Hände gelangt.

Wenn ein Ehepartner verstirbt, wird der andere oft als alleiniger Nachlassempfänger bestimmt. Diese Entscheidung dient in erster Linie der finanziellen Absicherung. Kinder oder andere Begünstigte erhalten ihren Anteil in der Regel erst nach dem Tod des zweiten Partners.

Kommt es jedoch zu einer neuen Ehe, verändert sich die rechtliche Situation. Der neue Lebenspartner kann gesetzlich erbberechtigt sein oder indirekt vom Vermögen profitieren. Um diesen Effekt zu vermeiden, kann die Wiederverheiratungsklausel bestimmte Einschränkungen vorsehen.

Beispielsweise kann sie bestimmen, dass bestimmte Werte an die Nachkommen ausgezahlt oder herausgegeben werden müssen. Auch die Verpflichtung zur Rückgabe des erhaltenen Nachlasses ist möglich. Alternativ kann geregelt werden, dass bestimmte Vermögensbestandteile für bestimmte Zwecke gesichert bleiben oder der Zugriff darauf eingeschränkt ist.

Diese Vorkehrung hat das Ziel, die ursprüngliche Nachfolgeplanung beizubehalten – unabhängig von späteren Partnerschaften. So lässt sich vermeiden, dass fremde Personen durch eine zweite Ehe wirtschaftlich vom Erbe profitieren, das eigentlich den Kindern oder anderen Angehörigen zustehen sollte.

Um rechtssicher zu sein, muss die Klausel eindeutig und juristisch sauber formuliert werden. Eine pauschale oder missverständliche Aussage reicht in vielen Fällen nicht aus und kann zu Unklarheiten führen. Deshalb ist es sinnvoll, bei der Gestaltung professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Kurz erklärt:
Die Wiederverheiratungsklausel sorgt dafür, dass die Vermögensverteilung wie gewünscht abläuft – auch dann, wenn sich persönliche Verhältnisse nach dem ersten Todesfall ändern. 

 

Facebook
WhatsApp
X
LinkedIn
Pinterest
Picture of St-B-K Steuern und Recht

St-B-K Steuern und Recht

Ihr Anwalt für sicheres Erbe – zuverlässige Lösungen für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

St-B-K Steuern & Recht

Individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

E-Mail:   info@st-b-k.de

Telefon: 02841 / 9499 981

Formular: Kontaktformular

Hauptniederlassung Krefeld
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld

Zweigstelle Duisburg
Wilhelmshöhe 6
47058 Duisburg

Zweigstelle M
oers
Haagstraße 18
47441 Moers

Zweigstelle Neukirchen-Vluyn
Rayener Str.24
47506 Neukirchen-Vluyn

Bundesweite Beratung, digital und direkt  Jetzt anfragen!