Die Günstigerprüfung ist ein Instrument des deutschen Steuerrechts, mit dem das Finanzamt überprüft, welche steuerliche Regelung für eine steuerpflichtige Person die geringste finanzielle Belastung verursacht. Ziel dieser Prüfung ist es, sicherzustellen, dass niemand aufgrund unterschiedlicher steuerlicher Möglichkeiten benachteiligt wird oder mehr Steuern zahlt als notwendig. Dabei vergleicht die Finanzverwaltung verschiedene steuerliche Varianten miteinander und wendet anschließend automatisch die Lösung an, die zu der niedrigsten Steuer führt. Auf diese Weise sollen Steuerpflichtige trotz der teilweise komplizierten Regelungen des Steuersystems bestmöglich entlastet werden.
Grundlage dieses Verfahrens ist ein rechnerischer Vergleich mehrerer Optionen. Das Finanzamt prüft dabei, welche Alternative im jeweiligen Einzelfall zu einer höheren steuerlichen Entlastung führt. Die günstigere Möglichkeit wird anschließend im Steuerbescheid berücksichtigt. In vielen Bereichen erfolgt diese Berechnung automatisch während der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. In bestimmten Situationen müssen Steuerpflichtige jedoch selbst aktiv werden und eine entsprechende Prüfung beantragen, indem sie bestimmte Angaben in ihrer Steuererklärung machen.
Ein bekanntes Beispiel für die Anwendung dieses Verfahrens ist der Vergleich zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag. Familien erhalten in Deutschland zunächst monatlich Kindergeld, das direkt ausgezahlt wird und der finanziellen Unterstützung bei der Versorgung von Kindern dient. Gleichzeitig existiert im Steuerrecht der Kinderfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen reduziert und dadurch die Steuerlast senken kann. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung überprüft das Finanzamt automatisch, welche der beiden Möglichkeiten für die Eltern finanziell günstiger ist. Übersteigt die Steuerersparnis durch den Freibetrag die Summe des bereits gezahlten Kindergeldes, wird dieser im Steuerbescheid angesetzt. Andernfalls bleibt es bei der ausgezahlten Leistung, ohne dass weitere Anpassungen vorgenommen werden müssen.
Ein weiterer wichtiger Bereich, in dem diese Vergleichsberechnung zum Einsatz kommt, betrifft die Riester-Rente. Diese Form der privaten Altersvorsorge wird vom Staat gefördert, um Bürgerinnen und Bürger beim Aufbau zusätzlicher Rücklagen für das Alter zu unterstützen. Sparerinnen und Sparer erhalten dabei staatliche Zulagen. Gleichzeitig können ihre eingezahlten Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Auch hier prüft das Finanzamt, welche Variante den größeren Vorteil bietet. Der maximal absetzbare Betrag liegt bei 2.100 Euro pro Jahr. Sollte der steuerliche Effekt durch den Sonderausgabenabzug höher sein als die gewährten Zulagen, wird die Differenz im Steuerbescheid berücksichtigt.
Auch bei Kapitalerträgen spielt dieses Verfahren eine Rolle. Einnahmen aus Zinsen, Dividenden oder anderen Kapitalanlagen werden grundsätzlich mit der sogenannten Abgeltungsteuer von 25 Prozent besteuert. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz jedoch unter diesem Wert, kann es günstiger sein, diese Einkünfte mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. In solchen Fällen können Steuerpflichtige eine entsprechende Prüfung beantragen, zum Beispiel über die Anlage KAP in der Steuererklärung. Das Finanzamt berechnet anschließend, welcher Steuersatz niedriger ist, und berücksichtigt diesen bei der endgültigen Steuerfestsetzung.
Darüber hinaus kann ein Vergleich auch bei Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz relevant sein. Üblicherweise wird hierfür die Entfernungspauschale angesetzt. In bestimmten Situationen können jedoch die tatsächlichen Kosten höher sein, sodass eine alternative Berechnung steuerlich vorteilhafter sein könnte.
Zusammenfassend stellt die Günstigerprüfung sicher, dass Steuerpflichtige von der jeweils vorteilhaftesten steuerlichen Regelung profitieren. Sie trägt dazu bei, die individuelle Steuerlast zu reduzieren und eine möglichst faire Behandlung innerhalb des Steuersystems zu gewährleisten. Durch automatische Berechnungen oder auf Antrag können persönliche Vorteile berücksichtigt werden, sodass niemand aufgrund unterschiedlicher steuerlicher Optionen benachteiligt wird.