Was bedeutet Erbquote?
Die Erbquote legt fest, in welchem Verhältnis eine begünstigte Person an einem hinterlassenen Vermögen beteiligt ist. Dieser Wert bestimmt, welchen Bruchteil des gesamten Besitzes jemand beim Tod eines Angehörigen erhält. Sobald mehrere Menschen berufen sind, entsteht ein Erbverband, bei dem jeder als Teilhaber gilt.
Wie wird der Anteil berechnet?
Die Höhe des jeweiligen Anspruchs kann auf zwei unterschiedliche Arten festgelegt werden:
- Ohne schriftliche Verfügung greift automatisch das bürgerlich geregelte Nachfolgemodell. Dabei richtet sich die Aufteilung nach dem Grad der Verwandtschaft.
- Mit letztwilliger Erklärung – beispielsweise durch ein Testament oder einen notariell geschlossenen Vertrag – bestimmt die verstorbene Person selbst, wer welchen Abschnitt des Besitzes erhält.
Ob 50 %, ein Drittel oder ein Achtel: Die Erbquote zeigt lediglich das zahlenmäßige Verhältnis – nicht, welcher konkrete Gegenstand übergeht.
Was bedeutet gemeinschaftlicher Besitz?
Wenn mehrere Erbberechtigte berücksichtigt werden, gilt nicht, dass jeder für sich einzelne Werte erhält. Stattdessen entsteht ein Konstrukt, in dem das Vermögen als Einheit behandelt wird. Diese Form des Miteigentums wird als Gesamthandprinzip bezeichnet. Kein Einzelner kann allein über einzelne Objekte verfügen oder Entscheidungen treffen.
Jegliche Handlung in Bezug auf Immobilien, Konten oder persönliche Gegenstände verlangt die Zustimmung aller Beteiligten. Nur im gemeinsamen Vorgehen kann über das hinterlassene Vermögen verfügt werden.
Anwendungsbeispiel
Stell dir vor, zwei Schwestern und ihr Bruder werden gemeinsam bedacht. Jede Person erhält ein Drittel des Vermögens. Der Besitz umfasst ein Haus, Antiquitäten und ein Sparbuch. Auch wenn rechnerisch jedem ein gleich großer Anteil zusteht, kann niemand allein bestimmen, was mit dem Gebäude oder den Wertgegenständen geschieht. Solange keine einvernehmliche Lösung erzielt wird, bleibt das gesamte Vermögen ungeteilt.
Was sollte beachtet werden?
Obwohl der jeweilige Anteil klar definiert ist, kann keine Einzelperson über bestimmte Gegenstände allein bestimmen. Wer Konflikte vermeiden möchte, sollte frühzeitig für Transparenz sorgen und eine Einigung anstreben – sei es durch interne Vereinbarungen, anwaltliche Unterstützung oder gerichtliche Teilungsverfahren.
Ziel sollte stets sein, eine Lösung zu finden, mit der alle einverstanden sind – sei es durch Verkauf, Ausgleichszahlung oder Zuweisung einzelner Vermögenswerte.