Das Familienrecht bildet einen wesentlichen Bestandteil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Verhältnisse innerhalb familiärer Strukturen. Es definiert die Rechte und Pflichten von Ehepartnern, Lebenspartnern, Eltern, Kindern und weiteren Angehörigen. Dadurch schafft es verlässliche rechtliche Grundlagen für das familiäre Miteinander und bietet Orientierung in unterschiedlichen Lebenssituationen. Gleichzeitig dient es dem Schutz von Individuen und Familien, insbesondere in Zeiten von Konflikten oder Veränderungen wie Trennung, Scheidung oder Adoption.
Ein zentraler Regelungsbereich betrifft die Ehe und Lebenspartnerschaft. Hier werden die rechtlichen Bedingungen für das Eingehen einer Ehe, die Gestaltung des ehelichen Lebens und die Folgen einer Auflösung bestimmt. Dazu zählen Vorschriften zum Güterstand, zu Eheverträgen und zum Versorgungsausgleich. Kommt es zur Scheidung, greifen gesetzliche Bestimmungen zur Vermögensaufteilung, zum Unterhalt und zur elterlichen Verantwortung. Mit der Einführung der Ehe für alle gelten für gleichgeschlechtliche Paare mittlerweile die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für heterosexuelle Ehegatten, wodurch rechtliche Gleichstellung hergestellt wurde.
Ein weiterer bedeutender Bestandteil ist das Abstammungs- und Kindschaftsrecht. Dieses regelt, wer als rechtlicher Elternteil eines Kindes gilt und welche daraus resultierenden Rechte und Pflichten bestehen. Es umfasst die Anerkennung und gegebenenfalls die Anfechtung der Elternschaft sowie die Festlegung der familiären Bindungen zwischen Eltern und Kindern. Einen besonderen Stellenwert nimmt das Sorgerecht ein, das die Verantwortung für Pflege, Erziehung und Förderung des Kindes einschließt. Das Kindeswohl steht dabei stets im Vordergrund und gilt als maßgebliches Kriterium für sämtliche familienrechtlichen Entscheidungen.
Das Unterhaltsrecht ist ebenfalls ein zentrales Element des Familienrechts. Es verpflichtet Familienmitglieder zur finanziellen Unterstützung, wenn eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Insbesondere Eltern müssen den Lebensunterhalt ihrer Kinder sichern, während auch Ehegatten oder geschiedene Partner unter bestimmten Umständen zu Zahlungen verpflichtet sind. Diese Regelungen dienen der sozialen Absicherung und verhindern, dass einzelne Angehörige nach familiären Veränderungen in Not geraten.
Ein weiterer relevanter Bereich ist die Adoption, die es ermöglicht, einem Kind rechtlich die Stellung eines eigenen Nachkommens zu verleihen. Mit der Annahme als Kind entstehen dieselben Rechte und Pflichten wie in einer leiblichen Verwandtschaft. Vor der Genehmigung einer Adoption wird sorgfältig geprüft, ob sie dem Wohl des Kindes entspricht, da dessen Schutz oberste Priorität hat.
Darüber hinaus umfasst das Familienrecht Bestimmungen zur Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung. Diese greifen, wenn Personen – etwa Minderjährige ohne Eltern oder Erwachsene mit gesundheitlichen Einschränkungen – ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig regeln können. In solchen Fällen übernehmen gerichtlich bestellte Vertreter die Verantwortung, um die Interessen der Betroffenen zu wahren und deren Rechte zu schützen.
Gesetzlich verankert ist das Familienrecht im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), beginnend mit § 1297. Ergänzend schützt Artikel 6 des Grundgesetzes Ehe und Familie als fundamentale Werte der Gesellschaft. Insgesamt verfolgt das Familienrecht das Ziel, rechtliche Klarheit, soziale Stabilität und Gerechtigkeit im familiären Zusammenleben zu schaffen. Es gewährleistet, dass familiäre Beziehungen in geordneten Bahnen verlaufen und dass insbesondere Kinder und schutzbedürftige Personen Unterstützung und Sicherheit erfahren.