Rechtliche Grundlage und Funktion
Die Satzung stellt das zentrale Regelwerk für die Gründung und Struktur einer Aktiengesellschaft dar. Sie definiert organisatorische Abläufe, Zuständigkeiten sowie grundlegende Unternehmensdaten. Die gesetzlichen Anforderungen dafür ergeben sich aus dem Aktiengesetz (AktG).

Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen gelten bei der AG enge Vorgaben. Anpassungen an den gesetzlichen Rahmen sind nur dann erlaubt, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist. Diese sogenannte Satzungsstrenge schützt die Beteiligten und gewährleistet stabile Strukturen für den Kapitalmarkt.

Formvorschriften bei der Errichtung
Die Erstellung des Gründungsdokuments erfordert eine öffentliche Beurkundung. Ein Notar nimmt die Erklärungen der beteiligten Personen auf und erstellt ein rechtlich verbindliches Protokoll. Es ist nicht erforderlich, dass alle Gründer gleichzeitig anwesend sind – die Beurkundung kann zeitlich versetzt erfolgen.

Auch ein ausländischer Notar kann die Beurkundung übernehmen, sofern dessen Tätigkeit den deutschen Standards in Bezug auf Qualifikation und Verfahrensweise entspricht. Bei einer vertretungsweisen Unterzeichnung müssen Vollmachten in beglaubigter Form vorliegen. Gleiches gilt für Genehmigungen, die nachträglich erteilt werden.

Pflichtbestandteile der Satzung
Das Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Inhalte zwingend aufgenommen werden müssen. Dazu gehören: 

  • Die vollständige Bezeichnung des Unternehmens, inklusive Rechtsformzusatz
  • Der Sitz der Gesellschaft innerhalb Deutschlands
  • Eine präzise Beschreibung des Zwecks der wirtschaftlichen Tätigkeit
  • Das festgelegte Kapital, das mindestens 50.000 Euro betragen muss
  • Die Aufteilung der Anteile in einzelne Stücke
  • Die Entscheidung, ob Namensaktien oder Inhaberaktien ausgegeben werden
  • Die Angabe zur Zahl der Personen, die das Unternehmen führen

 

Unternehmensidentität und Standort
Der Name muss klar erkennen lassen, dass es sich um eine AG handelt. Der Sitz bestimmt den rechtlichen Mittelpunkt des Unternehmens und hat Auswirkungen auf die zuständige Behörde, bei der die Eintragung erfolgt. 

Tätigkeitsfeld
Die Unternehmensbeschreibung soll Auskunft darüber geben, womit sich die Gesellschaft konkret beschäftigt. Allgemeine Angaben wie „Handel mit Waren“ sind nicht zulässig. Ziel ist es, Transparenz für potenzielle Geschäftspartner und Behörden zu schaffen. 

Änderungen der Satzung
Eine Anpassung des Inhalts kann nur durch einen Beschluss in der Hauptversammlung erfolgen. Dafür ist eine qualifizierte Mehrheit von 75 % des vertretenen Kapitals erforderlich. Diese Hürde verhindert vorschnelle Eingriffe in die Grundordnung des Unternehmens. 

Facebook
WhatsApp
X
LinkedIn
Pinterest
Picture of St-B-K Steuern und Recht

St-B-K Steuern und Recht

Ihr Anwalt für sicheres Erbe – zuverlässige Lösungen für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

St-B-K Steuern & Recht

Individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

E-Mail:   info@st-b-k.de

Telefon: 02841 / 9499 981

Formular: Kontaktformular

Hauptniederlassung Krefeld
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld

Zweigstelle Duisburg
Wilhelmshöhe 6
47058 Duisburg

Zweigstelle M
oers
Haagstraße 18
47441 Moers

Zweigstelle Neukirchen-Vluyn
Rayener Str.24
47506 Neukirchen-Vluyn

Bundesweite Beratung, digital und direkt  Jetzt anfragen!