Die Gewerbesteuer stellt eine der tragenden Säulen der kommunalen Finanzierung in Deutschland dar. Für Städte und Gemeinden ist sie von großer Bedeutung, da sie ihnen ermöglicht, eigene Einnahmen zu erzielen und damit öffentliche Aufgaben selbstständig zu finanzieren. Im Gegensatz zu Steuern, die an persönliche Merkmale gebunden sind, orientiert sich die Gewerbesteuer an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Maßgeblich ist der Erfolg des Geschäftsbetriebs, wodurch Betriebe entsprechend ihres wirtschaftlichen Beitrags zur Finanzierung kommunaler Leistungen herangezogen werden.
Grundsätzlich unterliegen alle Unternehmen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, dieser Steuerpflicht. Dies gilt unabhängig von der Größe oder Rechtsform des Betriebs. Sowohl Kapitalgesellschaften als auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften müssen Gewerbesteuer entrichten, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Ausgenommen sind jedoch bestimmte Tätigkeiten, die nicht als Gewerbe gelten. Dazu zählen vor allem die freien Berufe, wie sie in den Bereichen Medizin, Recht, Wissenschaft oder Beratung ausgeübt werden. Auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft fallen nicht unter die Gewerbesteuer, da für sie gesonderte steuerliche Regelungen existieren.
Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt auf Grundlage des sogenannten Gewerbeertrags. Dieser wird aus dem steuerlich ermittelten Gewinn des Unternehmens abgeleitet. Um den tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg möglichst realitätsnah darzustellen, sieht das Gesetz verschiedene Anpassungen vor. Bestimmte Ausgaben, insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzierung des Betriebs, werden teilweise wieder dem Gewinn hinzugerechnet. Gleichzeitig können einzelne Ertragsbestandteile gekürzt werden, etwa wenn sie aus der Nutzung von Grundvermögen stammen. Durch diese Vorgehensweise soll verhindert werden, dass unterschiedliche Finanzierungsformen zu einer verzerrten Steuerbelastung führen.
Nach der Ermittlung des Gewerbeertrags wird geprüft, ob ein Freibetrag gewährt werden kann. Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem festgelegten Freibetrag, der kleinere Betriebe steuerlich entlastet und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Kapitalgesellschaften sind von dieser Vergünstigung ausgeschlossen und müssen ihren gesamten Gewerbeertrag versteuern. Der verbleibende Betrag wird anschließend mit einer bundesweit einheitlichen Steuermesszahl verrechnet. Das daraus resultierende Ergebnis wird als Steuermessbetrag bezeichnet und bildet die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung.
Die tatsächliche Höhe der Gewerbesteuer hängt entscheidend vom Hebesatz der jeweiligen Kommune ab. Jede Gemeinde ist berechtigt, diesen Hebesatz selbst festzulegen, wodurch es zu erheblichen Unterschieden zwischen einzelnen Standorten kommen kann. Kommunen mit niedrigeren Hebesätzen versuchen häufig, ihre Attraktivität für Unternehmen zu steigern und wirtschaftliches Wachstum zu fördern. Größere Städte mit umfangreichen Ausgaben setzen dagegen oftmals höhere Hebesätze an. Dadurch wird die Gewerbesteuer zu einem wichtigen Instrument der kommunalen Wirtschafts- und Standortpolitik.
Trotz ihrer großen Bedeutung ist die Gewerbesteuer nicht unumstritten. Da ihre Höhe stark von der Ertragslage der Unternehmen abhängt, können die Einnahmen der Gemeinden erheblich schwanken. Besonders in wirtschaftlich schwachen Zeiten stellt dies ein Risiko für kommunale Haushalte dar. Unternehmen kritisieren zudem die zusätzliche finanzielle Belastung. Dennoch bleibt die Gewerbesteuer ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Steuersystems, da sie den Kommunen finanzielle Eigenständigkeit verleiht und eine enge Verbindung zwischen wirtschaftlicher Tätigkeit und öffentlicher Finanzierung herstellt.