Das Kindergeld stellt einen wesentlichen Bestandteil der staatlichen Unterstützung für Familien in Deutschland dar. Es soll Eltern dabei helfen, die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen, die mit dem Großziehen von Kindern einhergehen. Als monatliche Leistung des Staates wird es unabhängig von der Einkommenshöhe gewährt und steht damit allen berechtigten Familien gleichermaßen zu. Seit dem 1. Januar 2026 beläuft sich der Betrag auf 259 Euro je Kind und Monat. Diese Unterstützung trägt dazu bei, dass Kinder in ihrer Entwicklung gefördert werden und grundlegende Bedürfnisse wie Ernährung, Kleidung, Wohnraum, Bildung sowie soziale Teilhabe zuverlässig abgesichert sind.
Der Anspruch auf Kindergeld entsteht üblicherweise ab der Geburt eines Kindes und gilt zunächst bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit endet die Zahlung jedoch nicht automatisch. Befindet sich der junge Erwachsene weiterhin in einer schulischen Laufbahn, einer Berufsausbildung oder in einem Studium, kann die Förderung fortgesetzt werden. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Auszahlung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Damit der Anspruch bestehen bleibt, müssen die Eltern einen gesonderten Antrag stellen und entsprechende Nachweise einreichen. Diese Regelung berücksichtigt, dass viele junge Menschen während ihrer Ausbildungsphase noch auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Ein entscheidender Vorteil des Kindergeldes liegt in seiner Einkommensneutralität. Anders als bei bedarfsabhängigen Sozialleistungen wird nicht geprüft, wie hoch das Einkommen der Eltern ist. Familien aus allen sozialen Schichten erhalten denselben Betrag pro Kind. Dadurch wirkt das Kindergeld ausgleichend und trägt zur Stabilität von Haushalten in unterschiedlichen Lebenssituationen bei. Voraussetzung für den Bezug ist in der Regel, dass das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Die Familienkasse übernimmt die Verwaltung des Kindergeldes, einschließlich der Prüfung der Anträge und der monatlichen Auszahlung. Sie ist Teil der Bundesagentur für Arbeit. Die Antragstellung wurde im Laufe der Zeit deutlich vereinfacht und kann heute größtenteils digital erfolgen. Über das Familienportal des Bundes oder die Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit lassen sich die notwendigen Formulare online ausfüllen und einreichen. Der erste Antrag wird meist kurz nach der Geburt gestellt. Für volljährige Kinder, bei denen der Anspruch fortbestehen soll, ist ein Folgeantrag erforderlich, dem Nachweise wie Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigungen beigefügt werden müssen.
Während des laufenden Bezugs sind Eltern verpflichtet, der Familienkasse wesentliche Änderungen im Lebensweg des Kindes mitzuteilen. Dazu zählen unter anderem der Schulabschluss, das Ende einer Ausbildung, ein Studienabbruch oder längere Unterbrechungen. Werden solche Veränderungen nicht rechtzeitig gemeldet, kann es zu Rückforderungen kommen, wenn das Kindergeld zu Unrecht weitergezahlt wurde.
In bestimmten Fällen ist es möglich, dass das Kindergeld direkt an das volljährige Kind überwiesen wird, etwa wenn es bereits einen eigenen Haushalt führt und wirtschaftlich selbstständig ist. Insgesamt nimmt das Kindergeld eine zentrale Rolle in der deutschen Familienpolitik ein. Es entlastet Eltern finanziell, unterstützt Kinder und junge Erwachsene in wichtigen Lebensphasen und leistet einen nachhaltigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit in der Gesellschaft.