Liquidation – das geregelte Ende einer Gesellschaft
Der Begriff Liquidation stammt vom lateinischen liquidare und bezeichnet die vollständige Abwicklung eines Unternehmens. Dabei wird das gesamte Vermögen in Geld umgewandelt, offene Verpflichtungen werden erfüllt und der verbleibende Betrag verteilt. Damit endet die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens endgültig.
Rechtlicher Ablauf
Die Abwicklung beginnt mit einem entsprechenden Beschluss über das Ende der unternehmerischen Tätigkeit. Danach erfolgt die ordnungsgemäße Auflösung aller inneren und äußeren Geschäftsbeziehungen. Erst wenn sämtliche Vorgänge abgeschlossen sind, erfolgt die Löschung im Handelsregister, wodurch der rechtliche Status erlischt. Ein solcher Vorgang betrifft nur Unternehmen, die nicht unter die Insolvenzordnung fallen.
Zuständige Personen
Die Verantwortung liegt in den meisten Fällen bei bisherigen Leitungsorganen, kann aber auch an eine außenstehende Person übergehen. Diese wird dann als Liquidator bezeichnet und übernimmt sämtliche organisatorischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aufgaben. Eine Eintragung in das Register sorgt für öffentliche Transparenz.
Verwertungsprozess
Zunächst werden ausstehende Leistungen eingefordert, Verträge beendet und Vermögenswerte veräußert. Dazu zählen neben Sachwerten auch immaterielle Güter. Anschließend wird ein Gläubigeraufruf veröffentlicht. Damit erhalten Dritte die Möglichkeit, etwaige Ansprüche anzumelden.
Ab Bekanntgabe läuft das sogenannte Sperrjahr. In diesem Zeitraum sind Ausschüttungen an Beteiligte unzulässig, um finanzielle Interessen Dritter zu sichern. Erst nach Ablauf dieser Frist und Erfüllung aller Verpflichtungen wird das restliche Kapital an Berechtigte ausgezahlt. Diese Summe wird als Liquidationserlös bezeichnet.
In dieser Phase trägt das Unternehmen den Hinweis „i. L.“ (in Liquidation) oder „i. A.“ (in Abwicklung), um den Abwicklungsstatus im Geschäftsverkehr deutlich zu machen.
Formeller Abschluss
Sobald alle Vermögenswerte verteilt und alle Pflichten erfüllt sind, wird eine Schlussbilanz erstellt. Diese bildet die Grundlage für die Anmeldung beim Registergericht. Dort wird geprüft, ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, etwa die steuerliche Abwicklung. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die endgültige Löschung, womit die juristische Existenz endet.
Besonderheiten anderer Gesellschaftsformen
Bei Personengesellschaften wie der OHG oder KG entfällt eine tiefgreifende Prüfung, da Gesellschafter persönlich haften. Hier gilt die Gesellschaft als beendet, sobald keine Vermögenswerte mehr vorhanden sind und rechtliche Fragen abgeschlossen wurden. Wird später ein bisher unbekannter Vermögensposten entdeckt, kommt es zur Nachtragsliquidation.