Was ist ein Nottestament – und wann ist es möglich?
Im Normalfall wird ein Testament bei einem Notar erstellt. In besonderen Lagen – etwa bei plötzlicher Erkrankung oder einem schweren Unfall – bleibt dafür jedoch oft keine Zeit. Damit in solchen Situationen dennoch der letzte Wille rechtsgültig erklärt werden kann, erlaubt das deutsche Erbrecht das sogenannte Nottestament.
Diese Ausnahmeregelung sichert die Möglichkeit, auch ohne notarielle Beurkundung eine verbindliche Verfügung zu treffen. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich in den §§ 2249 bis 2252 BGB.
Welche Formen sind zulässig?
In außergewöhnlichen Momenten sieht das Gesetz drei Varianten für ein Nottestament vor:
- Bürgermeistertestament
Wenn der Zustand des Erblassers keine Fahrt mehr zum Notar erlaubt, kann das Bürgermeistertestament genutzt werden. Es erfolgt in Anwesenheit des Bürgermeisters und zwei neutraler Zeugen. Diese dürfen im Text nicht als Erben oder Testamentsvollstrecker bedacht sein. Die Erklärung wird vom Amtsträger vorgelesen und vom Erblasser bestätigt – durch Unterschrift, Kopfnicken oder einen anderen Hinweis. - Drei-Zeugen-Testament
Ist keine Amtsperson verfügbar, aber akute Lebensgefahr besteht, kann der letzte Wille auch gegenüber drei unbeteiligten Personen geäußert werden. Dabei dürfen enge Verwandte und der Ehepartner nicht teilnehmen. Diese Form verliert ihre Gültigkeit, wenn der Erblasser zwei Wochen später noch lebt. Allerdings bleibt das übrige Testament gültig, auch wenn eine der anwesenden Personen darin erwähnt wurde – deren Abschnitt wird jedoch ungültig. - See-Nottestament
Auf einem Schiff unter deutscher Flagge, fernab staatlicher Stellen, kann in bestimmten Fällen ein See-Nottestament errichtet werden. Dabei gelten dieselben Bedingungen wie beim Drei-Zeugen-Modell. Freizeitfahrten oder Angelausflüge erfüllen die Voraussetzungen dafür nicht.
Wie lange ist ein Nottestament gültig?
Diese Ausnahmeregelung ist auf drei Monate befristet. Lebt der Erblasser danach weiter, muss ein formgerechtes Dokument beim Notar erstellt werden. Das Nottestament verliert ansonsten automatisch seine Wirkung (§ 2252 BGB). Eine vorherige Verfügung bleibt bestehen, wenn sie nicht ausdrücklich ersetzt wurde.
Warum frühzeitige Planung sinnvoll ist
Viele Menschen schieben den Gedanken an das eigene Ende hinaus. Doch ohne klare Regelung entstehen oft Konflikte unter Hinterbliebenen. Wer vorsorgt, schützt Angehörige und schafft Sicherheit. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht hilft, die passende Lösung zu finden und rechtlich eindeutig festzulegen, was im Ernstfall gelten soll.