Viele Unternehmen versuchen, ihre Steuerlast zu senken. Dabei nutzen sie legale Methoden, die als Steueroptimierung oder Steuergestaltung bezeichnet werden. Das unterscheidet sich deutlich von Steuerhinterziehung, die strafbar ist.

Mit Steuervermeidungsstrategien möchten Unternehmen ihre Steuerbemessungsgrundlage und den Steuersatz so gering wie möglich halten. Hierbei gibt es Unterschiede zwischen nationalem Steuerrecht und internationalem Steuerrecht.

Steueroptimierung innerhalb Deutschlands
Im nationalen Steuerrecht gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Steuerersparnis: 

  • Bewertungswahlrechte nutzen: Aktiva (Vermögenswerte) niedrig und Passiva (Schulden) hoch ansetzen
  • Verluste auf spätere Jahre übertragen und mit Gewinnen verrechnen
  • Kleinunternehmerregelung anwenden: Keine Umsatzsteuer bei Jahresumsatz unter 17.500 Euro
  • Standortvorteile nutzen: Je nach Gemeinde fällt unterschiedlich viel Gewerbesteuer an
  • Die passende Unternehmensform wählen: Kapitalgesellschaften können günstiger besteuert werden als Personengesellschaften

 

Steueroptimierung im Ausland
Im internationalen Steuerrecht helfen folgende Ansätze: 

  • Doppelbesteuerungsabkommen nutzen, um doppelte Steuerbelastungen zu vermeiden
  • Gewinne gezielt in Niedrigsteuerländer verlagern
  • Funktionen oder Unternehmensteile ins Ausland verlegen
  • Gewinne über Verrechnungspreise verschieben: In Ländern mit niedriger Steuer mehr Gewinn, in Hochsteuerländern weniger
  • Verluste doppelt ansetzen durch sogenannte Double Dipping-Strategien

 

Unternehmenssteuern in Deutschland
Unternehmen zahlen Steuern auf drei Ebenen: 

  • Substanzbesteuerung (z.B. Grundsteuer, Erbschaftssteuer)
  • Ertragsbesteuerung (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
  • Verbrauchsbesteuerung (z.B. Umsatzsteuer)

 

Kapitalgesellschaften zahlen 15 % Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag. Einzelunternehmer und Personengesellschaften unterliegen der Einkommensteuer, die je nach Gewinnhöhe variiert. Ab einem Gewinn von 24.500 Euro wird zusätzlich Gewerbesteuer fällig.

Tipps zur legalen Steuersenkung
Unternehmen können durch kluge Planung viel sparen: 

  • Investitionsabzugsbetrag:
    Investitionen schon vor dem Kauf steuermindernd ansetzen
  • Istversteuerung:
    Umsatzsteuer erst zahlen, wenn der Kunde bezahlt
  • Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (z.B. Computer)
  • Aufbau einer Holdingstruktur, um Gewinne innerhalb der Unternehmensgruppe steuerlich zu optimieren
  • Betriebsausgaben wie Auto, Arbeitszimmer oder Weiterbildung konsequent absetzen

 

Fazit
Wer seine Steuerlast minimieren möchte, sollte sich mit Steueroptimierung beschäftigen. Ein erfahrener Steuerberater hilft, alle legalen Möglichkeiten optimal zu nutzen.

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