Der Unterhalt stellt einen tragenden Pfeiler des deutschen Familienrechts dar und beschreibt die rechtliche Pflicht, eine andere Person materiell oder durch persönliche Leistungen zu unterstützen, um deren grundlegende Lebensführung zu gewährleisten. Diese Verpflichtung entsteht vor allem dann, wenn sich familiäre Lebensverhältnisse verändern, etwa durch eine Trennung oder Scheidung. Darüber hinaus kann sie auch dann Bedeutung erlangen, wenn gesundheitliche Probleme oder körperliche Einschränkungen dazu führen, dass jemand seinen Lebensunterhalt nicht mehr eigenständig bestreiten kann. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, soziale Ungleichgewichte auszugleichen und zu verhindern, dass einzelne Familienmitglieder in finanzielle Not geraten. Besonders Kinder stehen im Mittelpunkt dieses Schutzgedankens, da sie mangels eigener Erwerbsmöglichkeiten vollständig auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen sind.
Das Unterhaltsrecht kennt unterschiedliche Formen der Unterstützung, die sich an der jeweiligen Lebenssituation orientieren. Eine der wichtigsten ist der Unterhalt für Kinder. Beide Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen. Leben sie nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt, verteilt sich diese Verantwortung auf unterschiedliche Weise. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, sorgt für den täglichen Bedarf, kümmert sich um Betreuung, Erziehung und Versorgung. Diese Leistungen werden rechtlich als Naturalunterhalt eingeordnet. Der andere Elternteil kommt seiner Pflicht durch regelmäßige finanzielle Beiträge nach. Die Höhe dieser Zahlungen richtet sich nach dem Einkommen des Verpflichteten und dem Alter des Kindes. Als Orientierung dient eine bundesweit anerkannte Tabelle, die regelmäßig aktualisiert wird, um wirtschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen und eine einheitliche Rechtsprechung zu ermöglichen.
Neben der Unterstützung für Kinder spielt auch der Unterhalt zwischen Ehepartnern eine Rolle. Dieser kann sowohl während der Trennungsphase als auch nach der Auflösung der Ehe bestehen. Ob ein Anspruch gegeben ist, hängt von verschiedenen Umständen ab, darunter die Dauer der Ehe, die Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit sowie mögliche berufliche Nachteile, die durch gemeinsame Entscheidungen entstanden sind. Häufig wird der Anspruch zeitlich begrenzt, um dem wirtschaftlich schwächeren Partner eine Übergangszeit zu gewähren. In dieser Phase soll er die Möglichkeit erhalten, seine finanzielle Unabhängigkeit wiederzuerlangen. Der Gedanke dahinter ist ein fairer Ausgleich, nicht jedoch eine dauerhafte finanzielle Bindung.
Eine weitere Form ist der Unterhalt aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen. Dieser kommt dann zum Tragen, wenn eine Person wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und somit kein ausreichendes Einkommen erzielen kann. Voraussetzung ist, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts unmöglich macht und keine anderen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. In solchen Fällen dient der Unterhalt der Sicherstellung des Existenzminimums.
Bei der Festlegung der Unterhaltshöhe sind mehrere rechtliche Vorgaben zu beachten. Neben festgelegten Richtwerten ist insbesondere der gesetzliche Mindestunterhalt von Bedeutung, der regelmäßig an die allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst wird. Gleichzeitig wird der sogenannte Selbstbehalt berücksichtigt. Dieser soll gewährleisten, dass dem Unterhaltspflichtigen ausreichend Mittel für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben und keine unzumutbare Belastung entsteht.
Eine gerechte Unterhaltsregelung setzt Offenheit voraus. Deshalb besteht für beide Seiten die Pflicht, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen. Kommt es dennoch zu Zahlungsausfällen, kann unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung in Anspruch genommen werden. Die Verpflichtung zur Zahlung endet bei Kindern in der Regel, sobald sie wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen, häufig nach Abschluss der ersten Ausbildung. In besonderen Fällen kann ein Anspruch jedoch auch wegfallen, etwa bei gravierendem Fehlverhalten oder einer dauerhaft gefestigten neuen Lebensgemeinschaft. Beratung und Hilfe bieten unter anderem Jugendämter, staatliche Informationsstellen sowie spezialisierte Beratungs- und Rechtsangebote.