Die Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation erfordert rechtzeitige Planung. Wer als Unternehmer Verantwortung trägt, sollte frühzeitig Regelungen treffen, um Betriebsfortführung, Vermögensschutz und familiären Frieden sicherzustellen. 

Vorausschauend handeln
Ein gewöhnliches Testament reicht im betrieblichen Kontext oft nicht aus. Die gezielte Gestaltung eines Unternehmertestaments ermöglicht es, Betriebsvermögen geordnet zu übertragen, Führungsverantwortung zu klären und Fehlentwicklungen zu verhindern. Ohne klare Regelung können Erbauseinandersetzungen oder eine ungeplante Auflösung wirtschaftliche Schäden verursachen. 

Risiken der gesetzlichen Erbfolge vermeiden
Nach deutschem Erbrecht greift bei fehlender Verfügung automatisch die gesetzlich festgelegte Verteilung. Dabei wird keine Rücksicht auf unternehmerische Fähigkeiten oder bestehende Strukturen genommen. Solche Konstellationen können zu unerwünschten Entwicklungen führen – etwa, wenn betriebsfremde Angehörige Entscheidungen treffen oder Anteile verkaufen möchten. 

Klare Strukturen durch einen Testamentsvollstrecker
Ein benannter Testamentsvollstrecker kann den Übergang wesentlich erleichtern. Diese Vertrauensperson sorgt für die Umsetzung der im Testament festgelegten Vorgaben. Sie übernimmt Aufgaben wie die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen, die Verwaltung des Betriebsvermögens und die geregelte Verteilung des Nachlasses. So lassen sich Interessenkonflikte effektiv vermeiden. 

Internationale Geschäftsbeziehungen berücksichtigen
Ist der Unternehmer im Ausland ansässig oder unterhält das Unternehmen Standorte jenseits der Landesgrenzen, können andere rechtliche Rahmenbedingungen gelten. In solchen Fällen empfiehlt es sich, im Testament eine ausdrückliche Rechtswahl zu treffen, um die Anwendung deutschen Erbrechts sicherzustellen. Das bietet Planungssicherheit über Staatsgrenzen hinweg. 

Die Rechtsform des Unternehmens im Blick behalten
Je nach Gesellschaftsstruktur unterscheiden sich die Anforderungen an die Nachfolgeregelung: 

  • Bei Unternehmen mit Gesellschaftervertrag sind die vertraglichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere bei der Bestimmung des Nachfolgers.
  • In Personengesellschaften sollte festgelegt werden, dass die Gesellschaft trotz Todesfalls fortgeführt wird.
  • In Kapitalgesellschaften sind Anteile grundsätzlich vererbbar; eine gezielte Zuweisung verhindert jedoch spätere Unklarheiten.

 

Formale Voraussetzungen
Ein Unternehmertestament muss handschriftlich erstellt, unterzeichnet und von einer geschäftsfähigen Person verfasst sein. Die sogenannte Testierfähigkeit ist zwingende Voraussetzung für die Gültigkeit. Aufgrund der rechtlichen Komplexität – insbesondere bei Beteiligungen oder vertraglichen Bindungen – ist qualifizierte Beratung dringend anzuraten. Eine präzise Gestaltung verhindert spätere Auslegungskonflikte und sorgt für einen reibungslosen Übergang. 

Facebook
WhatsApp
X
LinkedIn
Pinterest
Picture of St-B-K Steuern und Recht

St-B-K Steuern und Recht

Ihr Anwalt für sicheres Erbe – zuverlässige Lösungen für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

St-B-K Steuern & Recht

Individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

E-Mail:   info@st-b-k.de

Telefon: 02841 / 9499 981

Formular: Kontaktformular

Hauptniederlassung Krefeld
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld

Zweigstelle Duisburg
Wilhelmshöhe 6
47058 Duisburg

Zweigstelle M
oers
Haagstraße 18
47441 Moers

Zweigstelle Neukirchen-Vluyn
Rayener Str.24
47506 Neukirchen-Vluyn

Bundesweite Beratung, digital und direkt  Jetzt anfragen!