In einer letztwilligen Verfügung – etwa einem Testament oder Erbvertrag – kann festgelegt werden, dass eine bestimmte Person zunächst einen einzelnen Vermögenswert erhält. Diese Rolle trägt den Namen Vorvermächtnisnehmer:in.

Der erhaltene Besitz kann verschieden aussehen: etwa ein Haus, ein Geldbetrag oder Unternehmensanteile. Entscheidend ist, dass dieser nicht dauerhaft beim ersten Empfänger verbleibt. Stattdessen ist vorgesehen, ihn zu einem späteren Zeitpunkt an jemand anderen weiterzugeben, der ebenfalls benannt wird.

Die betroffene Person darf den Gegenstand zeitweise nutzen oder verwalten, ohne ihn endgültig zu behalten. Der Zeitpunkt oder die Bedingung für die Übergabe an die folgende Person – die sogenannte Nachvermächtnisnehmer:in – wird bereits bei der Erstellung der Verfügung genau bestimmt.

Solch eine Regelung bietet die Möglichkeit, den Verlauf der Vermögensweitergabe gezielt zu steuern. Die Person, die zunächst bedacht wird, übernimmt eine Verantwortung: Sie muss dafür sorgen, dass der Gegenstand in einem ordentlichen Zustand bleibt und rechtzeitig weitergereicht wird.

Dadurch entsteht ein zeitlich gestaffelter Ablauf, der es erlaubt, mehrere Personen nacheinander zu berücksichtigen, ohne dass Rechte oder Pflichten vermischt werden. Die Entscheidung für eine solche Gestaltung kann viele Gründe haben – etwa den Schutz jüngerer Begünstigter oder besondere Lebensumstände.

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