Was geschieht nach einem Todesfall?
Nach dem Tod einer Person stellt sich die Frage, wer das Erbe erhält. Liegt ein Testament oder ein Erbvertrag vor, regelt dies die Erbfolge. Gibt es keine solche Verfügung, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Ist die Annahme einer Erbschaft verpflichtend?
Nein, niemand muss ein Erbe antreten. Eine Erbschaft kann entweder angenommen oder innerhalb einer Frist ausgeschlagen werden. Nutzt ein Erbe den Nachlass oder macht Ansprüche geltend, gilt das Erbe automatisch als angenommen. Verstreicht die Frist, ohne dass eine Ausschlagung erfolgt, wird das Erbe ebenfalls als angenommen betrachtet.
Wie erfolgt die Ausschlagung einer Erbschaft?
Frist:
Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erfolgen. War der Erblasser oder Erbe im Ausland, verlängert sich die Frist auf 6 Monate.
Form:
Die Erklärung muss persönlich beim Nachlassgericht oder über einen Notar erfolgen. Eine einfache schriftliche Erklärung ist nicht ausreichend.
Besondere Regelungen für Minderjährige:
Ist der Erbe minderjährig oder geschäftsunfähig, müssen gesetzliche Vertreter (z. B. Eltern oder Vormund) die Ausschlagung vornehmen. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge müssen beide Elternteile zustimmen. In manchen Fällen ist eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich.
Welche Konsequenzen hat eine Ausschlagung?
Wird eine Erbschaft ausgeschlagen, gilt der Erbe als hätte er nie geerbt. Das Erbe geht dann an den nächstberufenen Erben über. Gibt es keine weiteren Erben, fällt das Vermögen an das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte.
Kann eine Ausschlagung rückgängig gemacht werden?
Ja, eine Anfechtung ist möglich, wenn sich der Erbe über den Nachlass geirrt hat, etwa wenn unerwartete Schulden oder unbekannte Vermögenswerte auftauchen. Die Anfechtungsfrist beträgt 6 Wochen. Die Anfechtung muss beim Nachlassgericht oder über einen Notar erfolgen. In solchen Fällen ist eine juristische Beratung empfehlenswert.
Welche Kosten entstehen bei der Ausschlagung?
Mindestgebühr:
Die Beurkundung kostet mindestens 30 €, auch wenn kein Vermögen vorhanden ist.
Höhere Gebühren:
Falls ein positiver Nachlass besteht, richtet sich die Gebühr nach dem Wert des Erbes.
Wer trägt die Kosten?
Die Antragsteller müssen die Kosten selbst tragen. Gibt es mehrere Erben, können sie die Gebühren teilen, wenn sie gleichzeitig die Ausschlagung erklären.