Kann das Erbe bereits zu Lebzeiten ausgezahlt werden?
Viele Erben fragen sich, ob sie ihren Erbteil schon vor dem Tod des Erblassers erhalten können. Laut Erbrecht besteht jedoch kein automatischer Anspruch auf eine vorzeitige Auszahlung. Das Erbe wird grundsätzlich erst nach dem Ableben des Erblassers verteilt.
Dennoch gibt es Wege, eine vorzeitige Auszahlung zu ermöglichen. Eine übliche Lösung ist der Pflichtteilverzicht: Der Erbnehmer erhält noch zu Lebzeiten des Erblassers eine Zahlung und verzichtet dafür auf seinen späteren gesetzlichen Pflichtteil.

Wie funktioniert der Pflichtteilverzicht?
Viele Eltern möchten ihre Kinder finanziell frühzeitig unterstützen – sei es für den Kauf einer Immobilie oder zur Existenzgründung. In solchen Fällen kann eine vorweggenommene Erbfolge oder eine Schenkung vereinbart werden.
Dabei verzichtet der Erbnehmer auf seinen späteren Pflichtteil und erhält im Gegenzug eine vorzeitige Auszahlung. Diese Vereinbarung muss notariell beurkundet werden, um rechtskräftig zu sein.

Chancen und Risiken der vorzeitigen Auszahlung 

Vorteile für den Erblasser: 

  • Er kann selbst bestimmen, wie sein Vermögen genutzt wird. 
  • Er vermeidet potenzielle Erbstreitigkeiten. 

 

Vorteile für den Erben: 

  • Er kann frühzeitig über das Geld verfügen, wenn er es benötigt. 
  • Große Investitionen, etwa in eine Immobilie, sind früher möglich 

. 

Mögliche Risiken: 

  • Die ausgezahlte Summe könnte niedriger sein als der gesetzliche Pflichtteil. 
  • Es könnten Konflikte mit anderen Erben entstehen. 

 

Erbengemeinschaft – Herausforderungen und Lösungen
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. In diesem Fall entscheiden alle Erben gemeinsam über das Vermögen – ein einzelner Erbe kann nicht eigenständig über seinen Anteil verfügen.

Zur Auflösung einer Erbengemeinschaft gibt es zwei Optionen:

Verkauf des Erbteils: 
Ein Erbe kann seinen Anteil verkaufen, benötigt dafür jedoch die Zustimmung der anderen Erben, die ein Vorkaufsrecht haben. 

Abschichtung:
Ein Erbe kann gegen eine Abfindungszahlung aus der Erbengemeinschaft ausscheiden. Diese Vereinbarung muss ebenfalls notariell beurkundet werden. 

Geldvermächtnis – eine besondere Regelung
Ein Geldvermächtnis ist eine testamentarisch festgelegte Geldzuwendung. Im Gegensatz zur vorzeitigen Erbauszahlung hat der Begünstigte einen rechtlichen Anspruch auf Auszahlung, der nicht verweigert werden kann.

Rechtliche Unterstützung bei Erbstreitigkeiten
Erbstreitigkeiten sind keine Seltenheit – insbesondere bei mehreren Erben oder unklaren Regelungen. Falls keine gütliche Einigung erzielt wird, bleibt oft nur der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht.

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