Beim Tod eines Ehepartners ist der Güterstand entscheidend für die vermögensrechtlichen Folgen. In der Zugewinngemeinschaft, die ohne Ehevertrag automatisch gilt, bestehen zwei unterschiedliche Wege, wie der hinterbliebene Partner finanziell beteiligt wird.

Pauschale Erhöhung des gesetzlichen Erbteils
Nach § 1371 Abs. 1 BGB wird dem überlebenden Ehegatten ein zusätzliches Viertel am Nachlass eingeräumt. Diese gesetzlich festgelegte Erweiterung erfolgt unabhängig vom wirtschaftlichen Verlauf während der Ehezeit.

Die daraus resultierende Erbquote beträgt:

  • 50 %, wenn Nachkommen vorhanden sind,
  • 75 %, wenn Eltern oder Großeltern des Verstorbenen erben würden.

 

Diese Regelung wird ohne Prüfung konkreter Vermögensentwicklungen angewendet und bietet daher eine unkomplizierte, aber unter Umständen auch pauschale Lösung. Besteht ein Anspruch eines Stiefkindes auf Ausbildungskosten, ist dieser aus dem hinzugefügten Anteil zu leisten (§ 1371 Abs. 4 BGB).

Individueller Anspruch auf Zugewinnausgleich
Wird der gesetzliche Weg nicht genutzt – etwa bei Erbausschlagung oder fehlender Berücksichtigung im Testament – kann der überlebende Partner den tatsächlichen Vermögenszuwachs beanspruchen. Grundlage ist der rechnerische Vergleich der Vermögensverhältnisse zu Beginn und Ende der Ehe gemäß §§ 1373 ff. BGB.

Zusätzlich kann der Pflichtteil verlangt werden, der sich nach dem ursprünglichen gesetzlichen Erbanspruch bemisst – ohne Zuschlag. Dieser sogenannte kleine Pflichtteil umfasst:

  • 1/8 des Erbes bei Nachkommen,
  • ¼ bei Vertretung durch Eltern oder Großeltern.

 

Diese Vorgehensweise bietet sich an, wenn durch wirtschaftliche Ungleichgewichte innerhalb der Partnerschaft ein deutlicher Vorteil für den überlebenden Ehegatten entsteht. Voraussetzung ist jedoch, dass sowohl das Erbe als auch ein mögliches Vermächtnis ausdrücklich abgelehnt werden, um den pauschalen Anspruch vollständig auszuschließen. 

Facebook
WhatsApp
X
LinkedIn
Pinterest
Picture of St-B-K Steuern und Recht

St-B-K Steuern und Recht

Ihr Anwalt für sicheres Erbe – zuverlässige Lösungen für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

St-B-K Steuern & Recht

Individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

E-Mail:   info@st-b-k.de

Telefon: 02841 / 9499 981

Formular: Kontaktformular

Hauptniederlassung Krefeld
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld

Zweigstelle Duisburg
Wilhelmshöhe 6
47058 Duisburg

Zweigstelle M
oers
Haagstraße 18
47441 Moers

Zweigstelle Neukirchen-Vluyn
Rayener Str.24
47506 Neukirchen-Vluyn

Bundesweite Beratung, digital und direkt  Jetzt anfragen!