In Deutschland entsteht durch die Eheschließung automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern die Ehepartner nichts anderes vereinbaren. Eine wichtige Grundlage für die Vermögensverteilung bei einer späteren Auflösung der Ehe ist das Anfangsvermögen.
Dieses umfasst sämtliche Vermögenswerte, die ein Ehepartner am Tag der standesamtlichen Trauung besitzt. Hierzu zählen Bargeld, Bankguthaben, Immobilien, Wertpapiere sowie sonstige Vermögensgegenstände. Auch bestehende Schulden fließen in die Berechnung ein. Übersteigen die Verbindlichkeiten den Wert der Vermögensgegenstände, kann ein negatives Anfangsvermögen entstehen.
Das Anfangsvermögen ist maßgeblich für die Ermittlung des Zugewinns, der im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehegatten relevant wird. Der Zugewinn wird dadurch bestimmt, dass das Vermögen am Ende der Ehe mit dem Vermögensstand bei Eheschließung verglichen wird. Lediglich die Differenz – also der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs – wird anschließend zwischen den Partnern ausgeglichen. Dabei verpflichtet das Gesetz denjenigen, der den höheren Zugewachs erzielt hat, zur Zahlung eines Ausgleichs an den anderen.
Eine genaue Dokumentation des Anfangsbestands ist von großer Bedeutung. Ohne Nachweise könnte das Anfangsvermögen später als null angesetzt werden, was im Ergebnis einen deutlich höheren rechnerischen Zugewinn und damit eine stärkere Ausgleichspflicht zur Folge hätte. Deshalb ist es ratsam, bereits bei der Eheschließung eine detaillierte Übersicht über sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu erstellen und entsprechende Belege, wie Kontoauszüge, Grundbuchauszüge oder Wertpapierunterlagen, sorgfältig aufzubewahren.
Darüber hinaus bietet eine vollständige Erfassung nicht nur Sicherheit für die spätere Vermögensaufteilung, sondern schafft auch Transparenz innerhalb der Ehe. Besonders bei langfristigen Ehen, in denen sich das Vermögen durch Schenkungen, Erbschaften oder unternehmerische Erfolge erheblich verändern kann, bewährt sich eine präzise Dokumentation.
Das Anfangsvermögen bildet somit die Ausgangsbasis für eine faire Vermögensverteilung im Rahmen des gesetzlichen Güterstands. Es stellt sicher, dass nur die während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Werte berücksichtigt werden und schützt beide Parteien vor ungerechten Nachteilen.