Ein Genussschein ist ein spezielles Wertpapier, das seinem Besitzer bestimmte finanzielle Ansprüche gegenüber einem Unternehmen verschafft. Dazu zählen häufig Gewinnbeteiligungen oder andere wirtschaftliche Vorteile. Wer einen Genussschein hält, investiert Geld in ein Unternehmen, ohne dafür Anteile oder Mitspracherechte zu erhalten.
Im Gegensatz zu Aktionären werden Genussscheininhaber:innen nicht Teilhaber:innen des Unternehmens. Sie erwerben ausschließlich das Recht auf finanzielle Leistungen, deren Höhe und Art im Vorfeld genau geregelt sind. Je nach Ausgestaltung können diese Leistungen fest vereinbart sein oder sich am Geschäftserfolg orientieren.
Die Vertragsbedingungen eines Genussscheins sind flexibel und können individuell gestaltet werden. Manche Varianten sehen eine feste Verzinsung vor, andere hängen direkt vom Gewinn oder vom Unternehmenswert ab. Es gibt auch Modelle, die eine Beteiligung am Liquidationserlös vorsehen, falls das Unternehmen aufgelöst wird.
Ein wesentliches Merkmal ist die Stellung im Insolvenzfall: Inhaber:innen eines Genussscheins werden erst nach den vorrangigen Gläubigern berücksichtigt. Das bedeutet, dass ein höheres Verlustrisiko besteht. Dennoch nutzen viele Unternehmen dieses Instrument, um Eigenkapital zu stärken, ohne neue Stimmrechte zu schaffen.
Für Anleger:innen bietet ein Genussschein die Möglichkeit, an der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens teilzuhaben, ohne die Verpflichtungen eines klassischen Eigentümers zu übernehmen. Dabei ist es entscheidend, die jeweiligen Bedingungen sorgfältig zu prüfen, da sie von Emittent zu Emittent stark variieren können.
Insgesamt stellt der Genussschein eine interessante Anlageform dar, die Chancen auf attraktive Renditen eröffnet, gleichzeitig aber auch ein höheres Risiko als traditionelle Anleihen oder Aktien mit sich bringen kann.