Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ der Aktiengesellschaft (AG) und besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Seine Hauptfunktion liegt in der Überwachung und Begleitung der Tätigkeit des Vorstands, der die laufenden Geschäfte führt.

Ein zentrales Aufgabengebiet ist die Prüfung des Jahresabschlusses. Je nach Regelung entscheidet der Aufsichtsrat darüber selbst oder überlässt dies der Hauptversammlung. Zudem ist er zuständig für die Auswahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder. Die Ausgestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse, etwa durch den Abschluss von Dienstverträgen, gehört ebenfalls zu seinem Verantwortungsbereich.

In bestimmten Fällen kann das Gremium anordnen, dass bestimmte unternehmerische Schritte erst nach seiner Zustimmung umgesetzt werden. Eine direkte Einflussnahme auf das Tagesgeschäft ist jedoch gesetzlich ausgeschlossen – die operative Führung liegt ausschließlich beim Vorstand.

Im Laufe der Zeit hat sich das Rollenverständnis gewandelt. Heute wird der Aufsichtsrat nicht nur als Kontrollinstanz gesehen, sondern auch als Partner in der Entwicklung langfristiger Ziele. Er wirkt aktiv an der Gestaltung der Unternehmensstrategie mit und unterstützt die Ausrichtung der Gesellschaft durch Beratung und Erfahrung.

Die Wahl der Mitglieder erfolgt in der Regel durch die Hauptversammlung. Es gibt jedoch Ausnahmen: Die Satzung kann Sonderregelungen enthalten, und in bestimmten Fällen – etwa durch das Mitbestimmungsgesetz, das Mitbestimmungsergänzungsgesetz oder das Drittelbeteiligungsgesetz – haben auch Beschäftigte das Recht, Vertreter in das Gremium zu entsenden. Diese Form der Mitbestimmung stellt sicher, dass Arbeitnehmerinteressen im Unternehmen Berücksichtigung finden.

Eine vorzeitige Abberufung ist durch einen Beschluss der Hauptversammlung möglich. Dafür ist jedoch eine qualifizierte Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Amtsdauer der Mitglieder ist begrenzt: Sie endet spätestens mit der Versammlung, in der über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Amtsantritt entschieden wird. Dabei wird das Jahr des Beginns nicht eingerechnet.

Durch diese Aufgaben erfüllt der Aufsichtsrat eine tragende Rolle im Unternehmen: Er sorgt für Transparenz, sichert die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und fördert eine nachhaltige Ausrichtung der Gesellschaft. 

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