Auskunftsanspruch des Erben – rechtliche Klarheit im Erbfall
Nach einem Todesfall besteht oft Unsicherheit darüber, welche Werte zur Hinterlassenschaft gehören. Um diesen Zustand zu klären, sieht das Gesetz für den rechtmäßigen Nachfolger einen verbindlichen Auskunftsanspruch des Erben vor. Dieses Recht ermöglicht es, Informationen über das Vermögen der verstorbenen Person einzuholen.

Personen, die nach dem Tod über Dinge verfügen, die Teil des Vermögens des Verstorbenen sind, ohne selbst rechtlich dazu befugt zu sein, müssen auf Anfrage offenlegen, was sie in Besitz haben oder an sich genommen haben. Entscheidend ist nicht, ob sich jemand als Erbe ausgegeben hat, sondern ob er Gegenstände verwahrt, die ihm nicht zustehen. Diese Personen gelten als Erbschaftsbesitzer und sind zur Mitteilung über den Umfang der Gegenstände verpflichtet.

Ein detailliertes Verzeichnis, das die tatsächlich vorhandenen Werte aufführt, kann in diesen Fällen eingefordert werden. Verlangt werden dürfen jedoch keine Angaben über Schulden oder sonstige Verpflichtungen. Auch wenn bestimmte Gegenstände nicht mehr auffindbar sind, besteht ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihnen geschehen ist – selbst wenn sie bereits vor dem Tod entfernt wurden.

Gibt es berechtigte Zweifel an der Richtigkeit dieser Informationen, besteht die Möglichkeit, die eidesstattliche Versicherung der genannten Angaben zu verlangen. So soll sichergestellt werden, dass die übermittelten Inhalte vollständig und wahrheitsgemäß sind. Eine Verweigerung der Auskunft kann zur gerichtlichen Klärung führen, wobei der Rechtsweg offensteht.

Neben diesen Besitzern von Nachlasswerten stehen auch Personen, die zum Zeitpunkt des Todes mit dem Verstorbenen in einem gemeinsamen Haushalt lebten, in einer besonderen Verantwortung. Diese sogenannten Hausgenossen des Erblassers – darunter fallen etwa Familienmitglieder, Pflegekräfte oder Lebenspartner – müssen Auskunft über Vorgänge geben, an denen sie beteiligt waren oder über die sie informiert sind.

Im Unterschied zum Erbschaftsbesitzer besteht für sie jedoch keine Pflicht, ein schriftliches Verzeichnis anzufertigen. Stattdessen sind sie dazu angehalten, ihre Kenntnisse über den Verbleib von Gegenständen oder über konkrete Handlungen im Zusammenhang mit dem Vermögen des Verstorbenen offenzulegen.

Der Auskunftsanspruch des Erben dient dazu, Transparenz herzustellen und rechtmäßige Ansprüche abzusichern. Gerade in Fällen, in denen mehrere Personen Zugang zu Vermögenswerten hatten, schützt dieses Instrument die Interessen des oder der Berechtigten. Es schafft eine verlässliche Grundlage, um den tatsächlichen Umfang der Erbschaft feststellen und den Übergang rechtlich korrekt vollziehen zu können.

Facebook
WhatsApp
X
LinkedIn
Pinterest
Picture of St-B-K Steuern und Recht

St-B-K Steuern und Recht

Ihr Anwalt für sicheres Erbe – zuverlässige Lösungen für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

St-B-K Steuern & Recht

Individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

E-Mail:   info@st-b-k.de

Telefon: 02841 / 9499 981

Formular: Kontaktformular

Hauptniederlassung Krefeld
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld

Zweigstelle Duisburg
Wilhelmshöhe 6
47058 Duisburg

Zweigstelle M
oers
Haagstraße 18
47441 Moers

Zweigstelle Neukirchen-Vluyn
Rayener Str.24
47506 Neukirchen-Vluyn

Bundesweite Beratung, digital und direkt  Jetzt anfragen!