Ertragsteuer – kurz erklärt
Die Ertragsteuer betrifft das, was nach Abzug aller Ausgaben übrig bleibt. Sie richtet sich nach dem finanziellen Überschuss von Privatpersonen und Organisationen, nicht nach dem erzielten Umsatz. 

Welche Steuerformen fallen darunter?
Mehrere Abgabenarten werden unter diesem Begriff zusammengefasst: 

  • Einkommensteuer:
    Relevanz für Personen mit selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeiten. Die Beträge richten sich nach dem wirtschaftlichen Ergebnis und werden im Voraus gezahlt.
  • Lohnsteuer:
    Wird auf das Arbeitsentgelt angewendet und vom Beschäftigungsverhältnis aus direkt einbehalten.
  • Kirchensteuer:
    Ein prozentualer Zuschlag auf die staatliche Abgabe, fällig für Mitglieder bestimmter Glaubensgemeinschaften.
  • Körperschaftsteuer:
    Gilt für juristische Einheiten wie GmbH oder AG. Der Satz liegt bei 15 %, ein Freibetrag ist nicht vorgesehen.
  • Gewerbesteuer:
    Fällig für unternehmerische Betriebe. Die Belastung richtet sich nach dem kommunalen Satz. Bestimmte Berufsgruppen (z. B. Ärzte oder Künstler) sind nicht betroffen.
  • Kapitalertragsteuer:
    Betrifft Einkünfte aus Wertpapieren oder Zinsen. Die Erhebung erfolgt durch die depotführende Stelle. Für geringe Beträge kann ein steuerlicher Freistellungsauftrag genutzt werden.

 

Wie erfolgt die Berechnung?
Grundlage ist das tatsächliche Ergebnis nach Abzug der betrieblichen oder privaten Aufwendungen. Bis zu einer bestimmten Höhe bleibt das Einkommen unbesteuert (Grundfreibetrag). Darüber hinaus gelten steigende Steuersätze. 

Wann wird sie erhoben?
Die jeweilige Art der Abführung hängt vom Kontext ab: 

  • Arbeitgeber führen sie direkt für ihre Angestellten ab 
  • Banken ziehen sie bei Kapitalerträgen automatisch ein 
  • Unternehmer müssen Abschläge leisten und am Jahresende abrechnen 

 

Gibt es legale Möglichkeiten zur Senkung?
Folgende Maßnahmen sind denkbar: 

  • Verwendung von Sparerpauschbetrag durch gezielte Freistellungsaufträge
  • Antrag auf Nichtveranlagung, wenn das gesamte Einkommen sehr gering ist
  • Günstigerprüfung beantragen, wenn die Kapitalertragsteuer höher ausfällt als die persönliche Belastung
  • Unternehmensform prüfen: In bestimmten Fällen kann eine GmbH steuerlich vorteilhaft sein
  • Einsatz spezieller Finanzprodukte, die steuerlich begünstigt sind 

 

Zusammenfassung
Abgaben auf Einnahmen gibt es in unterschiedlicher Ausgestaltung – je nach Quelle und Rechtsform. Wer gut informiert ist und klug plant, kann Vorteile nutzen. Dabei hilft eine professionelle Einschätzung durch Fachleute. 

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