Kapitalerträge entstehen, wenn Geld gewinnbringend angelegt wird. Privatpersonen erzielen solche Einnahmen beispielsweise durch Zinsen, Dividendenausschüttungen oder Gewinne beim Verkauf von Wertpapieren. Diese Einnahmen gehören im deutschen Steuerrecht zur Kategorie der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Grundsätzlich sind sie steuerpflichtig und unterliegen einer besonderen Form der Besteuerung. In den meisten Fällen wird hierfür die sogenannte Abgeltungsteuer angewendet. Sie beträgt pauschal 25 % auf die erzielten Gewinne. Zusätzlich wird auf diesen Betrag ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Wer Mitglied einer steuererhebenden Kirche ist, muss außerdem Kirchensteuer zahlen. Je nach Bundesland und Kirchenzugehörigkeit ergibt sich dadurch eine Gesamtbelastung von ungefähr 26 % bis 28 %.
Einnahmen aus Kapitalanlagen können auf verschiedene Weise entstehen. Eine weit verbreitete Form sind Zinserträge. Sie fallen an, wenn Geld auf einem verzinsten Konto bei einer Bank angelegt wird, etwa in Form von Tagesgeld oder Festgeld. Die Bank nutzt das bereitgestellte Kapital für ihre Geschäfte und zahlt dafür eine vereinbarte Verzinsung an den Anleger. Neben Zinsen spielen auch Dividenden eine wichtige Rolle. Diese werden von Aktiengesellschaften an ihre Anteilseigner ausgeschüttet, wenn das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet hat. Aktionäre profitieren dadurch direkt vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, da sie einen Anteil am Gewinn erhalten.
Eine weitere Möglichkeit, Erträge zu erzielen, ergibt sich durch den Handel mit Wertpapieren. Wenn Anleger Aktien, Fondsanteile oder Anleihen zu einem höheren Preis verkaufen, als sie ursprünglich bezahlt haben, entsteht ein Kursgewinn. Dieser Gewinn entspricht der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Entscheidend ist dabei, dass der Gewinn erst dann steuerlich relevant wird, wenn das Wertpapier tatsächlich verkauft wurde. Solange ein Anleger ein Wertpapier lediglich im Depot hält, ohne es zu veräußern, handelt es sich noch nicht um einen realisierten Gewinn.
Um private Sparer zu entlasten, sieht das deutsche Steuerrecht einen Freibetrag vor, der als Sparerpauschbetrag bezeichnet wird. Für alleinstehende Personen liegt dieser derzeit bei 1.000 Euro pro Jahr. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die gemeinsam veranlagt werden, können einen Betrag von insgesamt 2.000 Euro nutzen. Kapitalerträge innerhalb dieser Grenze bleiben steuerfrei. Damit diese Regelung berücksichtigt werden kann, muss bei der Bank ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Durch diesen Auftrag wird das Kreditinstitut angewiesen, Erträge bis zur Höhe des Freibetrags nicht automatisch zu versteuern. Wird kein entsprechender Auftrag erteilt, behält die Bank die Steuer bereits bei der Auszahlung ein, auch wenn der Freibetrag noch nicht vollständig ausgeschöpft ist.
Ein zentrales Merkmal der Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland ist der automatische Steuerabzug durch inländische Banken. Diese berechnen die fällige Abgeltungsteuer direkt bei der Auszahlung der Erträge und überweisen den Betrag an das Finanzamt. Für viele Anleger bedeutet dies eine deutliche Vereinfachung, da die steuerliche Verpflichtung in der Regel bereits erfüllt ist und keine zusätzliche Angabe in der Einkommensteuererklärung erforderlich wird.
Trotzdem gibt es Fälle, in denen eine Erklärung sinnvoll oder notwendig ist. Dafür wird die sogenannte Anlage KAP verwendet. Dies betrifft beispielsweise Kapitalerträge aus ausländischen Depots, bei denen kein automatischer Steuerabzug erfolgt. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Günstigerprüfung zu beantragen. Dabei überprüft das Finanzamt, ob der persönliche Einkommensteuersatz unter dem pauschalen Satz von 25 % liegt. Falls dies zutrifft, werden die Erträge mit dem niedrigeren individuellen Steuersatz versteuert.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verlustverrechnung. Verluste aus bestimmten Kapitalanlagen können mit Gewinnen aus anderen entsprechenden Geschäften verrechnet werden. Dadurch wird lediglich der tatsächlich verbleibende Gewinn besteuert. Dieses Prinzip sorgt dafür, dass Anleger steuerlich nicht benachteiligt werden, wenn einzelne Investitionen zu Verlusten führen. Insgesamt soll das System eine möglichst übersichtliche und zugleich gerechte Besteuerung von Kapitalerträgen ermöglichen.