Organschaft – zentrale Struktur für die Konzernbesteuerung
Die Organschaft ist ein wichtiges Instrument im deutschen Steuerrecht, um mehrere Unternehmen steuerlich als Einheit zu behandeln. Das spielt vor allem bei der Konzernbesteuerung eine große Rolle. Ziel ist es, die steuerliche Belastung innerhalb von Unternehmensgruppen zu verringern, insbesondere wenn einzelne Unternehmen keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug haben.
In einer solchen Struktur übernimmt der sogenannte Organträger – meist die Muttergesellschaft – die steuerliche Verantwortung für verbundene Unternehmen, die als Organgesellschaften gelten. Leistungen, die innerhalb dieses Verbunds erbracht werden, gelten dann als nicht steuerbar. Das verhindert, dass für interne Umsätze Umsatzsteuer entsteht, die oft nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
Ausweitung auf Personengesellschaften
Ein wegweisendes Urteil des Bundesfinanzhofs hat die Anwendung der Organschaft erweitert: Nun können auch Personengesellschaften wie KGs oder OHGs Teil dieser steuerlichen Einheit sein. Voraussetzung ist, dass alle Gesellschafter unter der Kontrolle des Organträgers stehen.
Das bedeutet mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Unternehmensstrukturen, insbesondere im Mittelstand. Viele Unternehmensgruppen nutzen Mischformen aus Kapital- und Personengesellschaften – diese können nun effizienter und steuerlich günstiger organisiert werden.
Voraussetzungen für die steuerliche Einheit
Eine funktionierende Organschaft setzt voraus, dass der Organträger die Mehrheit der Anteile an der Organgesellschaft hält. Außerdem muss eine enge organisatorische Verbindung bestehen, etwa durch Einfluss auf die Geschäftsführung. Ohne diese Kontrolle ist die steuerliche Einheit nicht zulässig.
Wichtig: Eine reine wirtschaftliche Zusammenarbeit reicht nicht aus. Auch gleichgestellte Schwesterunternehmen können keine Organschaft bilden, da es hier an einer eindeutigen Beherrschung fehlt.
Keine Organschaft ohne Unternehmereigenschaft
Der Organträger muss selbst unternehmerisch tätig sein. Eine Stadt oder Gemeinde, die keine wirtschaftliche Aktivität entfaltet, kann daher nicht als Organträger auftreten. Das schließt eine steuerliche Einheit mit ihrer Tochtergesellschaft aus – auch wenn sie diese formal kontrolliert. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass der fehlende Vorsteuerabzug umgangen wird.
Organschaft in der Unternehmensnachfolge
Auch bei der Übergabe von Unternehmen innerhalb der Familie oder bei Umstrukturierungen ist die Organschaft relevant. Wird ein Betrieb in mehrere Einheiten aufgeteilt, liegt nur dann eine steuerlich begünstigte Übertragung vor, wenn eine organisatorische Einheit besteht – z. B. durch eine bestehende Organschaft. Andernfalls kann die Übertragung steuerpflichtig sein, obwohl sie innerhalb der Familie oder Gruppe erfolgt.