Die Auflösung einer Ehe in Deutschland ist an klare rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft. Zentrale Voraussetzung ist das sogenannte Zerrüttungsprinzip, nach dem eine Ehe als beendet gilt, wenn das gemeinsame Leben dauerhaft nicht mehr besteht und keine Aussicht auf eine Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft vorhanden ist. Um diesen Zustand nach außen erkennbar zu machen, verlangt der Gesetzgeber in der Regel eine Trennungszeit von mindestens zwölf Monaten. In dieser Phase müssen die Ehepartner getrennte Wege gehen und deutlich zeigen, dass sie weder wirtschaftlich noch persönlich als Paar verbunden sind. Besteht die Trennung bereits seit drei Jahren, kann die Ehe auch dann geschieden werden, wenn ein Ehegatte der Scheidung widerspricht. Lediglich in Ausnahmefällen, etwa bei schweren Übergriffen oder anderen unzumutbaren Umständen, ist eine frühere Scheidung möglich.
Die rechtlichen Grundlagen für das Trennungsjahr finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dabei ist es ein verbreiteter Irrtum, dass eine räumliche Trennung in zwei unterschiedliche Wohnungen zwingend erforderlich ist. Auch das getrennte Leben innerhalb derselben Wohnung kann anerkannt werden, sofern Haushalt, Finanzen und Alltagsgestaltung klar voneinander getrennt sind. Erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Trennungszeit kann das Scheidungsverfahren eingeleitet werden. Zuständig ist das Familiengericht, bei dem der Scheidungsantrag eingereicht wird. Dieser Schritt muss durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin erfolgen, da für den Antragsteller gesetzlich Anwaltszwang besteht. Der andere Ehepartner kann dem Antrag zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen, was insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen zu einer deutlichen Kostenersparnis führt.
Nach Eingang des Scheidungsantrags beginnt das gerichtliche Verfahren. In einem der ersten Schritte werden beide Ehegatten aufgefordert, Angaben zu ihren Renten- und Versorgungsansprüchen zu machen. Diese Daten sind notwendig, um den sogenannten Versorgungsausgleich durchzuführen, bei dem die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften grundsätzlich gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Darüber hinaus können weitere rechtliche Fragen geklärt werden, die häufig eng mit der Trennung verbunden sind. Dazu zählen Unterhaltsansprüche während der Trennungsphase und nach der Scheidung, Regelungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern sowie der Zugewinnausgleich, der den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs betrifft. Gelingt es den Ehepartnern, diese Punkte einvernehmlich zu regeln oder bereits im Vorfeld vertraglich festzuhalten, lässt sich das Verfahren erheblich verkürzen und emotional entlasten. Einvernehmliche Scheidungen dauern oft nur wenige Monate und verlaufen meist deutlich konfliktärmer als streitige Auseinandersetzungen.
Die finanziellen Folgen einer Scheidung sollten nicht unterschätzt werden. Die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser wird vor allem anhand des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens der Ehepartner berechnet und kann durch vorhandenes Vermögen zusätzlich steigen. Mit zunehmendem Einkommen erhöhen sich entsprechend auch die Kosten. Wer nur über geringe finanzielle Mittel verfügt, kann unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung in Form von Verfahrenskostenhilfe beantragen.
In den letzten Jahren gewinnt zudem die sogenannte Online-Scheidung an Bedeutung. Dabei wird die Vorbereitung des Verfahrens sowie die Kommunikation mit dem Anwalt überwiegend digital abgewickelt, was den organisatorischen Aufwand reduziert. Trotz dieser modernen Form bleibt ein persönlicher Gerichtstermin in der Regel notwendig, da die Ehe erst durch einen richterlichen Beschluss offiziell und rechtskräftig aufgelöst wird.