Ein Erbschein ist ein öffentliches Dokument, das bestätigt, wer im Todesfall eines Menschen rechtlich dazu befugt ist, Vermögenswerte oder Verpflichtungen zu übernehmen. Er dient als Erbnachweis gegenüber Banken, Behörden und Dritten.

Verfahren beim Nachlassgericht
Ausgestellt wird der Erbschein vom zuständigen Nachlassgericht, nachdem alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Bei mehreren Berechtigten wird die Verteilung der Erbteile festgehalten. Auch Sonderregelungen – wie beispielsweise Vor- oder Nacherben – werden darin erwähnt. 

Erforderliche Unterlagen
Die Art der Erbfolge bestimmt, welche Nachweise notwendig sind. Bei gesetzlicher Erbfolge müssen Urkunden wie Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunden vorgelegt werden. Besteht eine letztwillige Verfügung, wie ein Testament oder ein Erbvertrag, sind diese in Original oder beglaubigter Kopie einzureichen.

Rechtswirkung laut BGB
Gemäß den §§ 2365 und 2366 des BGB gilt der im Erbschein genannte Erbe als rechtmäßiger Nachfolger. Wer auf diesen Inhalt vertraut und Geschäfte abschließt, ist rechtlich geschützt – auch wenn sich später herausstellt, dass das Dokument fehlerhaft war. In einem solchen Fall kann der Erbschein vom Gericht für kraftlos erklärt oder eingezogen werden. 

Alternativen zur Vorlage
Ein Erbschein ist nicht in allen Fällen erforderlich. Viele Banken oder Versicherungen akzeptieren auch andere Belege, wie ein notariell beglaubigtes Testament oder ein gerichtliches Eröffnungsprotokoll. Diese Optionen ermöglichen eine unkomplizierte Nachlassregelung ohne zusätzlichen Aufwand.

Grundbuch und Immobilien
Bei Immobilien ist ein anderer Maßstab anzulegen. Für die Änderung im Grundbuch ist in der Regel ein Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis erforderlich, da andere Dokumente hier meist nicht anerkannt werden (§ 35 GBO).

Entscheidungshilfe vor dem Antrag
Da die Ausstellung mit Gebühren verbunden ist, sollte vorab geprüft werden, ob das Dokument tatsächlich notwendig ist. Bei klaren Verhältnissen und bereits vorhandenen Urkunden kann oft darauf verzichtet werden. Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um den besten Weg zur Vermögensübertragung zu wählen. 

Facebook
WhatsApp
X
LinkedIn
Pinterest
Picture of St-B-K Steuern und Recht

St-B-K Steuern und Recht

Ihr Anwalt für sicheres Erbe – zuverlässige Lösungen für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

St-B-K Steuern & Recht

Individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

E-Mail:   info@st-b-k.de

Telefon: 02841 / 9499 981

Formular: Kontaktformular

Hauptniederlassung Krefeld
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld

Zweigstelle Duisburg
Wilhelmshöhe 6
47058 Duisburg

Zweigstelle M
oers
Haagstraße 18
47441 Moers

Zweigstelle Neukirchen-Vluyn
Rayener Str.24
47506 Neukirchen-Vluyn

Bundesweite Beratung, digital und direkt  Jetzt anfragen!