Was gehört zum Aktivnachlass?
Der Aktivnachlass umfasst alle wirtschaftlichen Werte, die einer verstorbenen Person gehörten. Es handelt sich dabei ausschließlich um Besitz, der einen geldwerten Vorteil darstellt – also alles, was vererbt werden kann und keinen negativen Saldo darstellt. Erst nach Abzug der Verbindlichkeiten ergibt sich der tatsächliche Nachlasswert.
Welche Werte werden berücksichtigt?
Der Aktivnachlass setzt sich aus verschiedenen Vermögensarten zusammen. Dazu zählen beispielsweise:
- Immobilienbesitz
Häuser, Wohnungen, Ferienimmobilien sowie Baugrund oder Anteile an gemeinschaftlichen Grundstücken zählen zum unbeweglichen Eigentum, das bewertet wird. - Finanzielle Rücklagen
Hierzu zählen Guthaben auf Bankkonten, Sparbüchern oder in digitalen Anlageformen. Auch moderne Vermögensarten wie Kryptowährungen oder Online-Investments gehören dazu. - Kapitalbeteiligungen
Wertpapiere, Fonds, Aktien oder Geschäftsanteile an Unternehmen fließen mit ihrem aktuellen Marktwert in die Bewertung ein. - Offene Forderungen
Noch ausstehende Zahlungen aus privaten oder geschäftlichen Vereinbarungen – etwa aus Mietverträgen, Darlehen oder laufenden Verträgen – zählen ebenfalls zum vererbbaren Besitz. - Fahrzeuge und technische Ausstattung
Kraftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge oder hochwertige Geräte wie Kameras oder Unterhaltungselektronik können – je nach Wert – ebenfalls relevant sein. - Wertgegenstände
Schmuck, Antiquitäten, Sammlerstücke oder Kunstobjekte werden ebenfalls als Bestandteile des Aktivnachlasses berücksichtigt, sofern sie einen relevanten materiellen oder ideellen Wert besitzen.
Warum ist der Aktivnachlass wichtig?
Eine vollständige Erfassung aller Vermögenswerte ist notwendig, um die Erbschaft korrekt zu regeln. Sie bildet die Grundlage für:
- die steuerliche Bewertung,
- die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen,
- sowie die Verteilung des Nachlasses unter den Erben.
Zudem hilft eine transparente Aufstellung bei der Entscheidung, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird.
Wer führt die Nachlassaufstellung durch?
In der Regel nehmen die Erben selbst die Bestandsaufnahme vor. Um Fehler oder Lücken zu vermeiden, ist es empfehlenswert, Fachpersonen wie Notare, Juristen oder Steuerfachleute hinzuzuziehen.