Die Gütertrennung stellt einen ehelichen Güterstand dar, bei dem die finanziellen Verhältnisse der Ehepartner strikt voneinander getrennt bleiben. Jeder verwaltet sein eigenes Vermögen unabhängig – sowohl das, was vor der Eheschließung vorhanden war, als auch das während der Ehe erworbene Eigentum. Es gibt weder gemeinschaftliches Vermögen noch einen Ausgleich bei einer Scheidung oder im Todesfall. Damit diese Regelung rechtsgültig wird, muss sie in einem notariellen Ehevertrag festgehalten werden. Ohne eine solche Vereinbarung gilt automatisch die gesetzliche Zugewinngemeinschaft.

Ein wesentlicher Vorteil dieses Modells ist die vollständige wirtschaftliche Eigenständigkeit beider Ehepartner. Jeder kann über sein Einkommen, seine Investitionen und sein Eigentum frei verfügen, ohne Zustimmung des anderen einholen zu müssen. Dadurch entstehen klare Grenzen und eine hohe Transparenz in finanziellen Angelegenheiten. Besonders Paare, die beide berufstätig sind oder bereits vor der Ehe Vermögen besitzen, profitieren von dieser Regelung, da sie eine faire Grundlage für eigenverantwortliche Entscheidungen schafft.

Auch im Trennungsfall bietet die Gütertrennung deutliche Erleichterungen. Da die Vermögen bereits getrennt sind, entfällt die aufwendige Berechnung eines Zugewinnausgleichs. Dies macht das Scheidungsverfahren schneller, übersichtlicher und oft auch günstiger. Zudem können Konflikte über den Wert von Immobilien, Geldanlagen oder anderen Besitzgegenständen vermieden werden, was den emotionalen Druck einer Trennung erheblich mindert und die Auflösung der Ehe sachlicher gestaltet.

Ein besonderer Nutzen ergibt sich für Unternehmer, Freiberufler und Gründer, die ihre geschäftlichen Werte vor einer möglichen Teilung schützen möchten. Das Betriebsvermögen bleibt bei einer Scheidung unangetastet, wodurch der Fortbestand des Unternehmens gesichert ist. Auch das private Risiko wird reduziert, da wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens nicht automatisch Auswirkungen auf den Ehepartner haben. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Selbstständige bewusst für diesen Güterstand.

Trotz dieser Vorteile hat die Gütertrennung auch kritische Seiten. Der Partner, der weniger Einkommen erzielt oder seine berufliche Tätigkeit zugunsten von Familie und Haushalt aufgibt, ist im Falle einer Trennung finanziell schlechter gestellt. Es erfolgt kein Ausgleich des während der Ehe entstandenen Vermögenszuwachses, wodurch Ungleichheiten entstehen können. Besonders in traditionellen Familienmodellen, in denen einer der Ehegatten die Kinder betreut, kann dies zu einer deutlichen Benachteiligung führen.

Auch steuerliche und erbrechtliche Folgen können ungünstig sein. Stirbt ein Ehepartner, entfällt der steuerfreie Zugewinnausgleich, der in der Zugewinngemeinschaft vorgesehen ist. Dies kann zu einer höheren Erbschaftssteuer führen. Außerdem erhöht sich oft der Pflichtteil der Kinder, wodurch der überlebende Ehepartner weniger erbt.

Die Vereinbarung der Gütertrennung erfolgt ausschließlich durch einen notariellen Ehevertrag. In diesem Dokument lassen sich neben der Vermögenstrennung auch individuelle Regelungen zu Unterhalt, Altersvorsorge oder Versorgungsausgleich treffen. So kann der Vertrag an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden und bietet Flexibilität für verschiedene Lebensphasen.

Insgesamt sorgt die Gütertrennung für klare rechtliche und wirtschaftliche Strukturen. Sie stärkt die Eigenverantwortung der Ehepartner und schafft rechtliche Sicherheit. Besonders Paare, die ihre finanziellen Angelegenheiten bewusst getrennt halten möchten und Wert auf Selbstbestimmung, Fairness und Unabhängigkeit legen, finden in diesem Güterstand eine sinnvolle und transparente Lösung.

 

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