Wird ein naher Angehöriger beim Erbe übergangen oder nur mit einem kleinen Anteil bedacht, kann ihm nach deutschem Erbrecht ein Pflichtteilsanspruch zustehen. Dieser Anspruch bezieht sich auf einen bestimmten Geldbetrag, der aus dem Nachlass berechnet wird. Um diesen Betrag korrekt bestimmen zu können, braucht die betroffene Person verlässliche Informationen über den Umfang und den Wert der hinterlassenen Vermögenswerte.

Hierfür besteht ein gesetzlich geregelter Wertermittlungsanspruch. Er erlaubt es dem Pflichtteilsberechtigten, eine detaillierte Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu verlangen, insbesondere dann, wenn der Wert einzelner Nachlassgegenstände nicht ohne Weiteres ersichtlich ist.

Zunächst muss der Erbe ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen. Darin werden alle Vermögenspositionen und bestehenden Schulden dokumentiert. In Situationen, in denen der tatsächliche Marktwert nicht aus den Angaben hervorgeht, kann zusätzlich eine sachverständige Nachlassbewertung eingefordert werden.

Wertgutachten sind insbesondere bei Immobilien, hochwertigen Objekten oder Unternehmensbeteiligungen von Bedeutung. Der Erbe ist verpflichtet, dabei mitzuwirken und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Diese Mitwirkungspflicht dient der fairen Durchsetzung des gesetzlichen Anspruchs.

Reicht das Verzeichnis allein nicht aus, um die Berechnungsgrundlage zu klären, kann ein professionelles Gutachten im Erbrecht verlangt werden. Die Kosten für solche Maßnahmen können je nach Falllage Teil der Gesamtabwicklung werden.

Durch diese rechtlichen Möglichkeiten wird gewährleistet, dass Personen mit Anspruch auf den Pflichtteil eine sachlich fundierte Grundlage zur Durchsetzung ihrer Rechte erhalten – ohne auf ungenaue Schätzungen angewiesen zu sein.

 

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